Helga Kreuter-Hartmann Therapie

Zurück in das Berufsleben nach längerem Krankenstand?

Nach einer länger andauernden Erkrankung, wie es im onkologischen Bereich oftmals der Fall ist, gibt es einige Überlegungen dazu, wie die Rückkehr in das Berufsleben so einfach als möglich gestaltet werden kann. Wie sich auch im Lebens.Med Zentrum Bad Erlach häufig herausstellt, haben Onkologische Patienten noch mit Nachwirkungen verschiedenster Therapien, Fatigue oder auch psychischen Problemen zu kämpfen.

Zur Erleichterung der Rückkehr in den Berufsalltag hat man im Jahr 2017 eine Möglichkeit für einen langsamen, sanften Weg des Wiedereinstiegs geschaffen.

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme:

  • Mein Arbeitsverhältnis hat schon vor der Erkrankung zumindest 3 Monate bestanden
  • Ich bin seit längerer Zeit im Krankenstand (mind. 6 Wochen durchgehend)
  • Wenn beiden Voraussetzungen gegeben sind dann beim Dienstgeber nachfragen, ob es möglich ist eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch zu nehmen

Aber Achtung: Einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit gibt es leider nicht!

Möglichkeiten zur Reduzierung der Arbeitszeit:

Ich kann meine Arbeitszeit für die Dauer von 1 bis 6 Monaten zwischen 25 – 50% reduzieren und eventuell noch eine Verlängerung um 3 Monate erwirken.

Auch Teilzeitkräfte können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, allerdings darf die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht weniger als 12 Stunden betragen bzw. das mtl. Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze (Richtwert 2021: € 475,86) nicht unterschreiten.

Wie gestaltet sich die Beantragung?

Mit einem Arbeitsmediziner (entweder von Fit2work oder aus dem eigenen Betrieb) wird eine Wiedereingliederungsvereinbarung erstellt und gemeinsam mit dem Dienstgeber ein Wiedereingliederungsvertag unterzeichnet Möglichkeiten für Infoformationen bzw. Beratungsgespräche gibt es bei den Einrichtungen von Fit2work. Im Anschluss wird noch eine Bestätigung der Arbeitsfähigkeit durch den Krankenversicherungsträger benötigt.

Welche Bezahlung erhalte ich für diese Wiedereingliederungsteilzeit?

Meine tatsächlich geleistete Arbeit wird vom Dienstgeber entlohnt, für den Bereich der Arbeitszeitreduktion habe ich Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld aus Mitteln der Krankenversicherung.

Eine kostenlose Broschüre zu diesem Thema gibt es beim Broschüren-Service des Sozialministeriums (+43 1 711 00-86 25 25 oder unter www.sozialministerium.at/broschuerenservice).

Informationen und Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs gibt es bei den Einrichtungen von Fit2work www.fit2work.at oder unter der Telefonhotline Fit2work: 0800500118

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