Helga Kreuter-Hartmann Therapie

Nach Krebserkrankung Sorge um den Arbeitsplatz?

Eine Krebserkrankung geht oftmals mit einem längeren Krankenstand einher. Dies kann für Menschen, die sich noch aktiv im Berufsleben befinden, manchmal zu großen Schwierigkeiten und zur Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Krebspatienten haben die Möglichkeit einen Feststellungsantrag auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten zu stellen, da dazu auch Menschen mit chronischen Erkrankungen zählen. Mit diesem Antrag werden die Betroffenen im Rahmen der Behindertenhilfe erfasst, um aus diesem Bereich Unterstützung zu erhalten.

Zu diesen Unterstützungen zählen:

  • erhöhter Kündigungsschutz
  • evt. Zusatzurlaub (abhängig von Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarung)
  • evt. Förderung im beruflichen Bereich, Arbeitsassistenz
  • Lohnsteuerfreibetrag 

Der Antrag ist im Sozialministeriumservice einzubringen. Das Formular steht zum Download auf der Website des Sozialministeriumsservice bereit und kann dort auch online ausgefüllt werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Mehr Informationen dazu gibt es auch auf www.sozialministeriumsservice.at.

Aber Achtung: Dieser Feststellungsbescheid ist nicht mit einem Antrag für einen Behindertenpass zu verwechseln. Ein Behindertenpass beinhaltet keinen Kündigungsschutz.

Bei der Onkologischen Rehabilitation im Lebens.Med Zentrum Bad Erlach werden diese und ähnliche Themen im Zuge von Beratungsgesprächen thematisiert und hierfür auch Hilfestellungen geleistet.

Zurück